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Steuererklärung und Steuerbescheid

Die Veranlagungsstellen bearbeiten die jährlich abzugebenden Steuererklärungen und erlassen die entsprechenden Steuerbescheide.

Die Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Veranlagungsbereichs richtet sich nach den erklärten Einkunftsarten und nach der Rechtsform der Steuerpflichtigen.

Wichtige Hinweise!

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
    Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht.
  • Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
    Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
    Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
    Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.