Beschränkt steuerpflichtige Personengesellschaften
Hier erfolgt die Veranlagung der Personengesellschaften ohne Sitz im Inland, wenn deren inländisches Vermögen oder dessen wertvollster Teil sich im Amtsbezirk des Finanzamts München befindet. Für Personengesellschaften ohne inländisches Vermögen ist das Finanzamt München zuständig, wenn sie ihre Tätigkeit im Inland vorwiegend im Amtsbezirk des Finanzamts München ausüben oder ihre Tätigkeit hier verwertet wird oder verwertet worden ist § 19 Abs. 2 AO.
Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in der Bearbeitungsstelle Straubing.
Ansprechpersonen beschränkt steuerpflichtige Personengesellschaften
Steuernummern | Aufgabenbereich | Telefon 089 1252 + Nebenstelle |
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182/115/00001 - 182/115/49999 | Personengesellschaften mit Gewinneinkünften | 2818 |
182/115/50000 - 182/115/89999 | Personengesellschaften mit Überschusseinkünften | 2818 |
182/115/90000 - 182/115/99999 | Personengesellschaften mit Überschusseinkünften | 2818 |