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Rechtsbehelfsstelle

Finanzkasse, Vollstreckung, Stundungs- und Erlass-Stelle

Bitte beachten Sie:
Diese Abteilung ist ausschließlich zuständig für laufende Einspruchs- und Klageverfahren.
Für vorgelagerte Anfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzkasse, der Stundungs- und Erlass-Stelle und der Vollstreckung zur Verfügung.

Ansprechpersonen in der Rechtsbehelfsstelle

Aufgabenbereich Telefon 089 1252 + Nebenstelle
Bereich Finanzkasse: Arbeitnehmer, Gewinneinkünfte, Personen- und Kapitalgesellschaften 8221
Bereich Stundung und Erlass: Arbeitnehmer, Gewinneinkünfte, Personen- und Kapitalgesellschaften 8456, 8472
Bereich Vollstreckung: Arbeitnehmer, Gewinneinkünfte, Personen- und Kapitalgesellschaften 8721, 8722*, 8440*
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar