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Bodenschätzung und amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

Ansprechperson Hinweis Dienststelle Telefon 089 1252 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Telefon: 0881 184-432 Weilheim
Vermessungsbeamter Mobil: 0162 8129271 Weilheim 8028
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar