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Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Weitere Informationen zur Bauabzugsteuer
Formulare Bauleistungen

Ansprechpersonen inländische Bauunternehmer

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 089 1252 + Nebenstelle
143/100/00000 - 143/999/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer 1554
144/100/00000 - 144/999/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer 96432
145/100/00000 - 145/999/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer 96432
146/100/00000 - 146/999/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer 96432
147/100/00000 - 147/999/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer 96432
148/100/00000 - 148/999/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer 96432
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Bauunternehmer aus Italien und Österreich

Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in der Bearbeitungsstelle Straubing.

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 089 1252 + Nebenstelle
182/142/00001 - 182/142/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für ausländische Unternehmer im Baugewerbe aus Österreich und Italien 2742*, 2832*
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar