Hinweise zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
Sehr geehrte(r) Steuerzahler(in)!
Sie können zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) unter Ihrer Steuernummer durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Dabei können Sie wählen,
- ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder
- ob nur bestimmte Abgabearten
abgebucht werden sollen.
Vorteile: Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen.
Tipp: Übermitteln Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig digital an Ihr Finanzamt.
Füllen Sie dazu das Formular im PDF-Format digital aus und senden es über Ihren ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an Ihr Finanzamt.
In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.
Sie haben noch keinen ELSTER-Account? Registrieren Sie sich bei MeinELSTER unter www.elster.de, um alle Vorteile einer digitalen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt zu nutzen.
Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auch ausgedruckt und unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt in Papierform einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr SEPA-Lastschriftmandat bei einer elektronischen Übermittlung per E-Mail nicht anerkannt werden kann.
Weitere Hinweise:
- Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist freiwillig.
- Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.
- Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
- Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich Ihrem Finanzamt mit!
- Die BIC ist nur erforderlich für Banken im erweiterten SEPA-Raum (außerhalb Europäischem Wirtschaftsraum –EWR)
- Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Diese Information entfällt beim Einzug fälliger Beträge aufgrund von Steueranmeldungen.
- Sie erkennen unsere Abbuchungen an:
- der Gläubiger-Identifikationsnummer DE13ZZZ00000076365
und - Ihrer Mandatsreferenznummer.
Für jede Steuernummer mit Lastschriftmandat wird eine eigene Mandatsreferenznummer vergeben. Bestehen zu der Steuernummer weitere Lastschriftmandate mit abweichenden Bankverbindungen, werden Ihnen weitere Mandatsreferenznummern erteilt.
- der Gläubiger-Identifikationsnummer DE13ZZZ00000076365
- Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug bzw. in Abbuchungsmitteilungen mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum erläutert.
- Auf Ihre in der Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren angegebene Bankverbindung werden auch etwaige zu erstattende Beträge der abzubuchenden Abgabearten überwiesen.
- Ihr SEPA Mandat verliert gemäß den SEPA-Vorschriften durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern es nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss von Ihnen ein neues Mandat erteilt werden.
- Das Lastschriftmandat wird nicht für den Einzug von Zwangsgeldern genutzt.
- Eventuelle weitere Fragen beantwortet Ihr zuständiges Finanzamt gerne.
Weitere Informationen zum SEPA-Verfahren
Auf der Seite www.sepadeutschland.de der Deutschen Bundesbank finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer.