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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt) - Grenzpendler

Grenzpendler sind ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen. Grenzpendler sind auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt) - Grenzpendler

SteuernummernBuchstaben / BereichTelefon 089 1252 + Nebenstelle
182/143/00001 - 182/143/69999 AA - CZ 2872*
182/143/70000 - 182/145/09999 DA - JDZ 2859
182/145/10000 - 182/145/89999 JEA - LZ 2805*
182/145/90000 - 182/147/29999 MA - SCG 2873, 2868
182/147/30000 - 182/148/99999 SCH - ZZ 2870, 2871
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar