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Beschränkt steuerpflichtige Personengesellschaften

Hier erfolgt die Veranlagung der Personengesellschaften ohne Sitz im Inland, wenn deren inländisches Vermögen oder dessen wertvollster Teil sich im Amtsbezirk des Finanzamts München befindet. Für Personengesellschaften ohne inländisches Vermögen ist das Finanzamt München zuständig, wenn sie ihre Tätigkeit im Inland vorwiegend im Amtsbezirk des Finanzamts München ausüben oder ihre Tätigkeit hier verwertet wird oder verwertet worden ist § 19 Abs. 2 AO.

Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in der Bearbeitungsstelle Straubing.

Ansprechpersonen beschränkt steuerpflichtige Personengesellschaften

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 089 1252 + Nebenstelle
182/115/00001 - 182/115/49999 Personengesellschaften mit Gewinneinkünften2818
182/115/50000 - 182/115/89999 Personengesellschaften mit Überschusseinkünften2818
182/115/90000 - 182/115/99999 Personengesellschaften mit Überschusseinkünften2818
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar