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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

AufgabenbereichE-MailTelefon 089 1252 + Nebenstelle
Bereitschaftsdienst der Steuerfahndungmail.muenchen@steufa.bayern.de1718, 1719
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar