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Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Weitere Informationen zur Bauabzugsteuer
Formulare Bauleistungen

Ansprechpersonen inländische Bauunternehmer

AufgabenbereichTelefon 089 1252 + Nebenstelle
Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer 1170, 1161
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Bauunternehmer aus Italien und Österreich

Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in der Bearbeitungsstelle Straubing.

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 089 1252 + Nebenstelle
182/142/00001 - 182/142/99999 Anmeldung der Bauabzugsteuer für ausländische Unternehmer im Baugewerbe aus Österreich und Italien2742*, 2832*
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar