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Details

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern

|   Finanzämter

Allgemeines, Informationen zum Erinnerungsschreiben, Bayeratlas Grundsteuer und der Informations-Hotline zur Grundsteuer.

Allgemeines

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft konnten zwischen dem 1. Juli und dem 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben (vgl. Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 1. Februar 2023).

Informationen zum Erinnerungsschreiben

Ausführliche Informationen zum Erinnerungsschreiben finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de

Bayernatlas Grundsteuer

Zum 30.11.2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen.
In der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2023 konnte bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung der Datenbestand zum Stichtag 01.01.2022 kostenpflichtig angefordert werden.
Nach dem 31.12.2023 sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar.

Informations-Hotline zur Grundsteuer

Die Informations-Hotline zur Grundsteuer (Tel.: 089/30 70 00 77) steht Ihnen zu den hier aufgeführten Zeiten zur Verfügung

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit schriftlich oder elektronisch (per Brief, Portal Mein Elster) an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Weitere Infos zur Grundsteuer-Reform in Bayern finden Sie außerdem unter https://www.grundsteuer.bayern.de.

Ansicht einer Hausfassade